Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auf das Vertragsverhältnis finden die nachstehenden Bedingungen ausschließlich Anwendung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Bei den von der Agentur intern produzierten Spots, Jingles, etc., in gleich welcher Form verbleiben die Urheberrechte bei der Agentur intern.
3. Sollte der von der Agentur intern gelieferte Text vom Kunden für die Produktion freigegeben worden sein, trägt der Kunde die Kosten für notwendige Korrektur-Produktionen, die aus selbstverschuldeten Fehlern des Kunden resultieren (z.B. Schreibfehler, falsche Datumsangabe, falsche Straßennamen, Telefonnummer oder Internetadresse etc.)
4. Die Agentur intern kann die Zulässigkeit des Werbespots unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht prüfen und hat dieses auch nicht geprüft.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit ausschließlich Angelegenheit des Kunden ist.
Der Kunde stellt die Agentur intern von der Haftung insoweit gegenüber Dritten frei und verzichtet selbst auf Geltendmachung vor evtl. Ersatzansprüchen gegen die Agentur intern.
5. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur intern berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten, ohne dass dadurch Ersatzanspruch des Bestellers entstehen kann.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Zinsen, mindestens jedoch fünf Prozentpunkte über den Basiszinssatz pro Jahr, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher (i.S.V § 13 BGB) ist, berechnet.
Wird bei Zahlungsverzug des Vertragspartners (Kunde) ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Kunde die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen.
Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von mindestens 5,00 Euro erhoben.
6. Erteilte Aufträge sind spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung komplett abzurufen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Agentur intern berechtigt, den vollen Auftragswert in Rechnung zu stellen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für bei Teile ist Würzburg
8. Die Verwertungsrechte zeitlich liegen bei einem Jahr. Das Buyout beträgt – wenn nicht anders angegeben – der der Regel 50% von der ursprünglichen Produktionshöhe.